Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Konas Consulting Unternehmensberatung GmbH
für Lehrgänge, Trainings, Seminare, Workshops
Für die Konas Consulting Unternehmensberatung GmbH und die von ihr betriebene Konas Consulting Academy wird im folgenden die Kurzform Konas Consulting verwendet.
1. Buchung
1.a Buchung von Lehrgängen, Trainings, Seminaren, Workshops
Es bedarf einer schriftlichen, unterschriebenen Anmeldungen per e-mail (als pdf) oder einer verbindlichen online-Buchung. Bei online-Buchungen für Lehrgänge über Euro 500,00 (exkl. UST.) – bzw. dessen Gegenwert, wenn die Verrechnung in einer anderen Währung erfolgt – erhalten die Teilnehmer*innen per e-mail ein Anmeldeformular, das zu unterschreiben bzw. firmenmäßig (Firmenstempel und Unterschrift) zu zeichnen und als Scann zu retournieren ist. Bei Lehrgängen über Euro 500,00 (exkl. UST.) – bzw. dessen Gegenwert, wenn die Verrechnung in einer anderen Währung erfolgt – ist der Platz erst mit einer Anzahlung oder der reduzierten Einmalzahlung gesichert, die mit Rechnungserhalt fällig wird.
Buchungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Wenn ein freier Platz zur Verfügung besteht, erhält der/die Teilnehmer*in eine Buchungsbestätigung, die zu einem verbindlichen Vertragsabschluss für Konas Consulting und den/die Teilnehmer*in führt.
Sollte eine Veranstaltung bereits ausgebucht sein, werden die potenziellen Teilnehmer*innen verständigt, auf Wunsch auf eine Warteliste gesetzt, bzw. auf Wunsch über neue Termine informiert.
Wenn bei Veranstaltungen Vorkenntnisse nachzuweisen sind, die in der Ausschreibung kenntlich gemacht werden, sind entsprechende Nachweise der Anmeldung beizulegen oder ggf. bis zum Lehrgangsstart zu erbringen. In diesen Fällen erhalten die Teilnehmer*innen eine vorläufige Buchungsbestätigung und erst nach Überprüfung der Nachweise durch Konas Consulting die verbindliche Buchungsbestätigung.
1.b Buchungen von Beratungsdienstleistungen, Teamentwicklung, Teamcoaching, Inhouse-Trainings
Damit Beratungsdienstleistungen, Teamentwicklung, Teamcoaching, Inhouse-Trainings gebucht werden können, braucht es ein Auftragsklärungsgespräch, aus dem ein entsprechendes Angebot entwickelt wurde. Dieses Angebot muss firmenmäßig gezeichnet (Firmenstempel und Unterschrift) und mit einer entsprechenden firmenseitigen Auftragsnummer versehen sein und per e-mail an Konas Consulting gesendet werden. Dadurch entsteht ein verbindlicher Vertrag für beide Seiten.
2. Zahlung
2.a Zahlungen für Lehrgänge, Trainings, Seminare, Workshops
Die Teilnehmer*innen erhalten gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen (Teilzahlung oder Gesamtrechnung) ihre Rechnungen als pdf per e-mail. Diese sind ohne Abzug mit Rechnungserhalt fällig.
Im Teilnahmebeitrag sind in der Regel auch alle Arbeitsunterlagen enthalten. Bei Veranstaltungen in den eigenen Seminarräumen von Konas Consulting sind Kaffee, Tee, und je 1 Pause am Vormittag und Nachmittag mit biologischer Pausenverpflegung inkludiert. Genaue Einzelheiten sind der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.
Nicht inkludiert sind etwaige Kosten für An- und Abreise, Hotelkosten und Tagespauschalen, wenn die Veranstaltungen außerhalb der Seminarräume von Konas Consulting stattfinden.
Konas Consulting behält sich vor, bei Verhinderung der in der Ausschreibung genannten Trainer*innen qualifizierte andere Trainer*innen einzusetzen, an die grundsätzlich hohe Ansprüche gestellt werden. Dennoch kann Konas Consulting in diesem Fall keine Haftung für die gelehrten Inhalte und die Lehrmethoden übernehmen. Daher ist eine Rückzahlung oder Gutschrift des Teilnahmebeitrages oder Teilen davon ausgeschlossen. Es ist auch ein Rücktritt von der Teilnahme wegen Trainer*innenwechsel ausgeschlossen.
2.b Zahlung von Beratungsdienstleistungen, Teamentwicklung, Teamcoaching, Inhouse-Trainings
Die Zahlung erfolgt entsprechend den im Angebot festgelegten Zahlungsbedingungen. Konas Consulting behält sich vor, bei Verhinderung der im Angebot genannten Berater*innen, Coaches, Trainer*innen für die benötigte Dienstleistung qualifizierte andere Personen einzusetzen, an die grundsätzlich hohe Ansprüche gestellt werden. Dennoch kann Konas Consulting in diesem Fall keine Haftung für deren Arbeitsweise übernehmen. Daher ist eine Rückzahlung oder Gutschrift des vereinbarten Honorars oder Teilen davon ausgeschlossen. Es ist auch ein Rücktritt von der Teilnahme wegen Berater*innenwechsel ausgeschlossen.
3. Stornierung
3.a Stornierungen von Seite der Teilnehmer*innen von Lehrgängen, Trainings, Seminaren, Workshops
Stornierungen von Seiten der Teilnehmer*innen werden grundsätzlich nur schriftlich per e-mail akzeptiert. Es kommen, wenn nicht in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung anders angegeben, die allgemeinen Stornobedingungen von Konas Consulting zum Tragen.
Bei Absage bis 4 Wochen vor Beginn einer Veranstaltung unter Euro 500,00 (exkl. UST.) – ausgenommen Coachings, Supervisionen, Mediationen – wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Veranstaltungskosten (exkl. UST.) verrechnet. Bei deren Stornierung ab 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung sind 100% des Teilnahmebeitrages fällig. Die stornierende Person hat das Recht einen/eine Ersatzteilnehmer*in (die gegebenenfalls die benötigten Vorkenntnisse mitbringt) zu benennen.
Bei Veranstaltungen über Euro 500,00 (z.B. Coaching-Lehrgänge) wird bei einer Absage bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Veranstaltungskosten (exkl. UST.) verrechnet. Bei einer Absage von 6 – 4 Wochen vor Lehrgangsstart werden 50% des Teilnahmebeitrages in Rechnung gestellt. Bei einer Absage ab 4 Wochen vor dem Lehrgangsstart sind 100% des Teilnahmebeitrages fällig. Die stornierende Person hat das Recht einen/eine Ersatzteilnehmer*in mit den benötigten Vorkenntnissen zu benennen. Die genannten Ersatzteilnehmer*innen haben ein (telefonisches) Aufnahmegespräch zu führen und die Nachweise über ihre Vorkenntnisse zu übermitteln. Erst nach Zusage von Konas Consulting und der Unterzeichnung der verbindlichen Buchungsbestätigung durch den/die Ersatzteilnehmer*in ist die stornierende Person aus ihrem Vertrag entlassen.
Bei Absage mit oder nach Lehrgangsbeginn oder Rücktritt während des laufenden Lehrgangs wird ebenfalls der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.
Versäumte Ausbildungstage können nach Vereinbarung im nächsten Lehrgang nachgeholt, jedoch nicht refundiert werden, oder in Einzelstunden nachgeholt werden (diese zusätzlichen Einzelstunden sind nicht in der Investition inkludiert und werden daher extra verrechnet).
In jedem Fall sind bei Stornierung der Buchung eventuell bereits erhaltene Arbeitsmaterialien an Konas Consulting zurück zu geben.
Coachings, Supervisionen und Mediationen sind spätestens 2 Werktage vorher abzusagen, ansonsten wird die gebuchte Zeit verrechnet.
3.b Absage seitens Konas Consulting von Lehrgängen, Trainings, Seminaren, Workshops
Konas Consulting behält sich vor, bei wichtigen oder zwingenden Gründen bzw. bei zu wenig Teilnehmer*innen Veranstaltungen abzusagen oder zu verschieben. Konas Consulting weist darauf hin, dass mit einem Stichtag 1 Woche vor Veranstaltungsstart eine Mindestzahl an Teilnehmer*innen für ihre Veranstaltungen benötigt werden. Sollte diese Mindestanzahl nicht erreicht werden, wird die Veranstaltung abgesagt bzw. verschoben. Die Teilnehmer*innen werden spätestens 1 Woche vor dem Veranstaltungsstart von der Absage verständigt.
Ausgenommen von der 1-Wochenfrist sind Veranstaltungen, die unter kurzfristig verkündete Betretungsverbote oder sonstige Einschränkungen von Behördenseite (z.B. auf Grund von Epidemiegesetzen) fallen. In diesen Fällen kann die Absage erst mit Bekanntwerden der behördlichen Auflagen erfolgen.
Im Falle der Absage seitens Konas Consulting refundiert Konas Consulting die bereits bezahlten Teilnahmebeiträge. Weitere Ansprüche an Konas Consulting können von Seiten der Teilnehmenden nicht gestellt werden.
Jedoch sind auch in diesem Fall eventuell bereits erhaltene Arbeitsmaterialien an Konas Consulting zurück zu geben.
3.c Absage, Verschiebung von Beratungsdienstleistungen, Teamentwicklung, Teamcoaching, Inhouse-Trainings seitens des Auftraggebers/der Auftraggeberin
Absage vereinbarter Termine haben spätestens 1 Woche vor dem geplanten Termin schriftlich an Konas Consulting zu erfolgen. Wird ein für beide Seiten passender Ersatztermin vereinbart, dann erfolgt die Verschiebung kostenlos.
Erfolgt die Absage kürzer als 1 Woche vor dem Termin oder wird kein Ersatztermin vereinbart, dann wird das gesamte dafür vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.
Ausgenommen sind Absagen wegen behördenseitiger Einschränkungen, z.B. auf Grund des Epidemiegesetzes. In diesen Fällen ist eine kostenlose Absage zum Zeitpunkt des Bekanntwerden der behördlichen Auflagen möglich. Gleichzeitig sind beide Seiten bestrebt, einen Ersatztermin zu finden.
3.d Absage, Verschiebung von Beratungsdienstleistungen, Teamentwicklung, Teamcoaching, Inhouse-Trainings seitens Konas Consulting
Konas Consulting behält sich vor, bei wichtigen oder zwingenden Gründen, eine geplante Maßnahme rechtzeitig zu verschieben und einen Ersatztermin dafür zu vereinbaren. Ein Verschiebungsersuchen seitens Konas Consulting erfolgt spätestens 1 Woche vor dem geplanten Termin außer es handelt sich um eine so kurzfristige Verhinderung der Berater*innen, dass kein Ersatz mehr gefunden werden kann, wie z.B. bei einer plötzlichen Erkrankung oder behördlichen Beschränkungen. Dann muss eine Veranstaltung auch kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall wird im Normalfall eine Ersatztermin vereinbart. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist aber auch berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, jedoch nicht berechtigt, Konas Consulting irgendwelche Kosten bezüglich der Stornierung in Rechnung zu stellen.
4. Rücktrittsrecht für Verbraucher*innen
Verbraucher*innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind Personen, die bei Vertragsabschluss zu Zwecken handeln, die nicht seiner/ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Diesen steht bei Verträgen, die über Fernkommunikation zustande gekommen sind ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU zu. Verbraucher*innen haben das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb der 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn eine eindeutige Rücktrittserklärung schriftlich an Konas Consulting innerhalb der 14-Tages Frist abgesendet wird.
Im Falle des Rücktritts werden alle erhaltenen Zahlungen rücküberwiesen. Etwaige Bankspesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu lasten der Verbraucher*in.
Haben die Verbraucher*innen bereits Arbeitsmaterial oder eine Dienstleistung (remote oder face to face) erhalten, so haben diese dafür ein Honorar zu bezahlen, dass der erbrachten Dienstleistung/dem Arbeitsmaterial entspricht.
5. Arbeitsmaterial und Veranstaltungsunterlagen
Alle Arbeitsmaterialien bzw. Veranstaltungsunterlagen, die mittels e-mail/download oder physisch ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, sowie der Nachdruck und die Vervielfältigung, die Wiedergabe über Fotos, Scanns oder ähnlichen Wegen sowie die Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, Konas Consulting bzw. Elfriede Konas vorbehalten.
Die Verwendung in wissenschaftlichen Arbeiten mit korrekten Quellenangaben ist gestattet.
6. Verwaltung von Teilnehmer*innen-Daten
Die Verwaltung von Teilnehmer*innen-Daten erfolgt gemäß den Datenschutz-Richtlinien.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten von Konas Consulting elektronisch gespeichert werden und er/sie per e-Mail/Newsletter über weitere Veranstaltungen von Konas Consulting informiert wird. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
7. Mediationsklausel und Gerichtsstandort
Für strittige Punkte, die wider Erwarten nicht beizulegen sind, wird zuerst eine Mediation in Wien vereinbart (Kostenteilung je zur Hälfte).
Erst nach erfolgloser Mediation gilt der Gerichtsstandort Wien. Es gilt österreichisches Recht.